RECHTSGEBIETE
Wirtschaftsstrafrecht
Die ZK Rechtsanwaltskanzlei steht für anspruchsvolle Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht - mit besonderem Fokus auf komplexe, steuerlich geprägte Sachverhalte und Verfahren an der Schnittstelle von steuerlicher Prüfung und strafrechtlicher Ermittlung. Wir verbinden die Fachanwaltskompetenz im Steuerrecht mit tiefgehender Erfahrung in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren, um Risiken frühzeitig zu erkennen, Verläufe zu steuern und belastende Folgen für Unternehmen und Entscheidungsträger zu minimieren.
Wirtschaftsstrafverfahren entstehen in der Praxis häufig aus steuerlichen oder zollrechtlichen Außenprüfungen, Betriebsprüfungen oder Sonderuntersuchungen und entwickeln sich dynamisch zu strafrechtlichen Ermittlungen von Staatsanwaltschaften und spezialisierten Ermittlungsgruppen. Gerade an dieser sensiblen Schnittstelle zwischen Prüfung und Ermittlungsverfahren entscheidet die Qualität und Geschwindigkeit der Verteidigung darüber, ob ein Vorgang bereinigt, eingegrenzt oder zum umfassenden Strafverfahren mit existenziellem Risiko für Unternehmen, Geschäftsführung und verantwortliche Organe wird.
Wir vertreten Unternehmen, Geschäftsführer, Organmitglieder und sonstige Entscheidungsträger in sensiblen und häufig existenziellen Wirtschaftsstrafverfahren. Gegenstand unserer Tätigkeit sind insbesondere Vorwürfe wie Subventionsbetrug, Insolvenzverschleppung, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung, strafbare Verstöße gegen das Zollrecht sowie komplexe Sachverhalte mit Bezügen zum Außenwirtschaftsrecht. Dabei strukturieren wir umfangreiche und oftmals internationale Sachverhalte, bereiten sie rechtlich und tatsächlich auf und entwickeln hieraus belastbare Verteidigungsansätze.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Außenwirtschafts- und Embargorecht. Die komplexen EU-Sanktionsregime, insbesondere im Zusammenhang mit Russland und weiteren Sanktionsadressaten, haben die strafrechtlichen Risiken für international tätige Unternehmen und deren Verantwortliche erheblich verschärft. Fehler in der Sanktions-Compliance, Unklarheiten in Lieferketten, Dual-Use-Konstellationen oder unzureichend dokumentierte Exportentscheidungen können heute schnell zu strafrechtlichen Ermittlungen führen. Ermittlungen in diesem Bereich werden mit zunehmender Intensität geführt, häufig begleitet von Durchsuchungen, Sicherstellungen und reputationssensibler Berichtspflicht gegenüber Aufsichtsorganen, Banken und Geschäftspartnern.
Wir entwickeln präzise Verteidigungsstrategien, ordnen komplexe wirtschaftliche und steuerliche Strukturen, analysieren die Beweislage und vertreten die Interessen unserer Mandanten mit der erforderlichen Konsequenz und Klarheit gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit ist die frühzeitige strategische Verfahrenssteuerung: Wir setzen an, sobald Prüfungs- oder Ermittlungsmaßnahmen absehbar sind oder bereits eingeleitet wurden, begleiten Außenprüfungen mit möglicher strafrechtlicher Relevanz, bereiten interne Sachverhaltsaufklärung und Kommunikation vor und gestalten aktiv die Schnittstelle zu den Strafverfolgungsbehörden.
Unsere Verteidigung folgt dabei einem klaren Leitbild: frühe Kontrolle des Verfahrens, konsequente Wahrung der Mandanteninteressen und eine durchdachte, auf das konkrete Verfahren maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie - von der diskreten Bereinigung und Eingrenzung des Vorwurfs über vergleichs- und lösungsorientierte Ansätze bis zur entschlossenen Verteidigung in der Hauptverhandlung.
Weiterführende Fachbeiträge
- Umsatzsteuerkarussell: Unwissentlich in einen Umsatzsteuerbetrug geraten - Vorsteuerabzug und Strafverfahren (§ 25f UStG)
- Scheinselbstständigkeit und § 266a StGB: Wenn Hauptzollamt (FKS) und Rentenversicherung ermitteln
- Verstoß gegen Russland-Sanktionen: Strafverfahren nach dem AWG - Risiken für Exporteure und Geschäftsführer
- Konto gesperrt wegen Geldwäscheverdacht: Rechte gegenüber der Bank, FIU-Meldung und Ermittlungsverfahren