KOMPETENZEN
Rechtsgutachten
Die ZK Rechtsanwaltskanzlei erstellt steuerrechtliche Rechtsgutachten auf einem Niveau, das sowohl fachlich als auch forensisch höchsten Anforderungen gerecht wird. Im Mittelpunkt stehen dabei komplexe, streitige und haftungsträchtige Fragestellungen, in denen eine klare, tragfähige rechtliche Bewertung für unternehmerische Entscheidungen oder die Prozessstrategie unverzichtbar ist.
Unsere Gutachten verbinden gründliche dogmatische Analyse mit einer präzisen Einschätzung der prozessualen Risiken und Chancen - insbesondere im Hinblick auf finanzgerichtliche Verfahren und mögliche steuerstrafrechtliche Implikationen. Wir arbeiten die maßgebliche Gesetzeslage, Rechtsprechung und Literatur systematisch heraus, verdichten diese zu klaren Ergebnissen und formulieren konkrete Handlungs- und Entscheidungsoptionen.
Eingesetzt werden unsere Rechtsgutachten unter anderem
- bei der Beurteilung komplexer Gestaltungen und Strukturierungen,
- zur Vorbereitung von Betriebsprüfungen und streitigen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung,
- zur Absicherung von Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsorganen sowie
- zur Unterstützung von Verteidigungsstrategien in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren.
Im Rahmen unserer steuerrechtlichen Rechtsgutachten bildet die Risikoanalyse der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, insbesondere bei einem Wegzug in Niedrigsteuerstaaten, einen zentralen Schwerpunkt. Wir prüfen die gesetzlichen Voraussetzungen und die daraus resultierenden steuerlichen Risiken, bewerten die damit verbundenen Liquiditäts- und Doppelbesteuerungsrisiken sowie die Besonderheiten bei Drittstaatenwegzug.
Wir analysieren nicht nur die steuerlichen, liquiditätsbezogenen und doppelte Steuerbelastung betreffenden Risiken sowie mögliche steuerstrafrechtliche Implikationen, sondern entwickeln auch Gestaltungs- und Optimierungsmodelle.
Unser Anspruch ist ein rechtlich belastbares, wirtschaftlich durchdachtes und prozessfestes Gutachten, das nicht nur die Rechtslage beschreibt, sondern klare Entscheidungsgrundlagen schafft - für interne Adressaten ebenso wie für den Einsatz gegenüber Finanzverwaltung, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden.